Das Urheberrecht im Internet: So sind Sie auf der sicheren Seite
Unter einem Werk versteht man die geistige Schöpfung einer Person in Form von Text, Musik, Grafik, Fotografie oder Film. Ein solches Werk ist automatisch vom Urheberrecht geschützt, eine gesonderte Kennzeichnung (z.B. ein Copyright-Vermerk) ist dafür nicht nötig. Digital kompetente Personen, die Inhalte aus dem Internet nutzen möchten, sollten daher Wissen zu Werknutzungsrechten und Lizenzen haben. Ganz grundsätzlich gilt: Nur die Urheberin bzw. der Urheber darf das Werk öffentlich zugänglich machen, verbreiten, verkaufen oder verleihen (oder die Berechtigung dafür weitergeben). Tun dies andere Personen ohne die Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers, begehen sie eine Urheberrechtsverletzung und machen sich strafbar. Sofern man ein Werk nur für den Eigengebrauch nutzt und nicht öffentlich weitergibt, ist diese Zustimmung der Urheberin bzw. des Urhebers nicht nötig. Inhalte aus dem Internet, die unter einer „Creative-Commons-Lizenz“ (kurz: CC-Lizenz) stehen, können ebenfalls ohne gesonderte Rücksprache mit der Urheberin bzw. dem Urheber verwendet werden. Wie und in welchem Ausmaß die Werke verwendet werden dürfen, hängt von der jeweiligen Lizenz ab. Hier finden Sie alle Details zum Thema Urheberrecht im Internet.