Die 2-Faktor-Authentifizierung: Online-Banking und Amtswege doppelt sicher
Seit September 2019 gilt eine neue Zahlungsdienste-Richtlinie der EU, die die Sicherheit im Online-Banking erhöhen soll. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich seither bei Online-Bankgeschäften mit zwei unabhängigen Merkmalen ausweisen - das nennt man Zwei-Faktor-Authentifizierung oder abgekürzt 2FA. Dabei wird zum Beispiel der Faktor „Zugangsdaten“ (Verfügernummer und PIN-Code) mit dem Faktor „TAN-Code“ kombiniert. Den TAN-Code erhält man wiederum per SMS oder Authentifizierungs-App. Eine andere Möglichkeit ist die Kombination der Zugangsdaten mit biometrischen Faktoren (wie z.B. Fingerabdruck oder Iris-Scan). In Österreich ist auch die Handy-Signatur eine solche Zwei-Faktor-Authentifizierung und ersetzt in vielen Fällen online die handschriftliche Unterschrift. Damit kann sowohl im Privatleben wie auch bei Amtswegen rechtswirksam gehandelt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf oesterreich.gv.at. Welche Methode im Online-Banking eingesetzt wird, kann jede Bank selbst entscheiden – solange mindestens zwei Faktoren zur Anwendung kommen. Kundinnen und Kunden sollten sich jedenfalls vorab genau über den richtigen Einsatz der jeweiligen Anwendung informieren, etwa auf der Website oesterreich.gv.at oder direkt bei ihrer Bank. Außerdem gilt es, die eigenen Zugangsdaten und Geräte gegen unbefugten Zugriff zu schützen, da es sonst trotzdem zu Datenmissbrauch kommen kann.