Werke rechtssicher verwenden: CC-Lizenzen
Das geistige Eigentum von Personen in Form von Text, Grafik, Fotografie oder Film ist im Internet besonders leicht zugänglich, unterliegt aber immer dem Urheberrecht. Die Urheberin oder der Urheber kann jedoch Lizenzen für die Werknutzung vergeben. Das hat den Vorteil, dass man beispielsweise lizenzierte Bilder auf der eigenen Website, dem persönlichen Blog oder anderweitig öffentlich verwenden darf, ohne dabei Rücksprache mit der Urheberin oder dem Urheber halten zu müssen. Es gibt verschiedene Lizenzen der Organisation Creative-Commons (auch CC-Lizenzen genannt), die jeweils unterschiedliche Nutzungsformen erlauben. Diese erkennt man an den Endungen, wie zum Beispiel CC-BY. Wenn man ein Werk nutzt, das unter einer Lizenz mit dem Kürzel „BY“ steht, bedeutet das, dass man die Urheberin oder den Urheber namentlich nennen muss, wenn man das Werk öffentlich weiterverwendet. Man darf das Werk auch verändern und sogar kommerziell nutzen. Das Kürzel „SA“ (Englisch „share alike“) heißt, dass man das Werk unter gleichen Bedingungen weitergeben muss. Verändert man also das Werk und teilt es dann öffentlich, muss es unter die gleiche Lizenz gestellt werden. Mit dem Kürzel „ND“ (Englisch „no derivatives“) wird die Veränderung und mit „NC“ (Englisch „non-commercial) die kommerzielle Nutzung eines Werkes verboten. Hier finden Interessierte alle Details zu den sechs CC-Lizenzen, die sich aus der Kombination der vier genannten Bestimmungen ergeben. Zur grundlegenden digitalen Kompetenz rund um Werknutzungsrechte und Lizenzen gehört es auch, die verwendeten Werke bei Weiterverwendung richtig zu zitieren. Dabei hält man sich an die „TULLU- Regel“: Es müssen also der Titel des Werkes, die Urheberin oder der Urheber, die verwendete Lizenz, der Link zur Lizenz sowie der Ursprungsort des Werkes angegeben werden. Hier gibt es alle Details zur TULLU-Regel.